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   BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92   

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BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92 (https://dejure.org/1993,1207)
BSG, Entscheidung vom 17.06.1993 - 13 RJ 23/92 (https://dejure.org/1993,1207)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 (https://dejure.org/1993,1207)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

    Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92
    Eine solche Lösung ist immer dann zu bejahen, wenn der Berufswechsel freiwillig erfolgte (vgl. dazu BSG, Urteil vom 16. Februar 1962 - 4 RJ 183/62 - Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 -).

    Es kommt also auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO am Ende genannten Merkmale umschrieben wird (vgl. z.B. Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein LTV bei der Einstufungsfrage schon dann Bedeutung erlangen, wenn er sich im Grundsatz an der qualitativen Wertigkeit der danach zu entlohnenden Tätigkeiten orientiert (vgl. Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - Umdruck S. 11f.).

  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92
    Demgemäß läßt die abstrakte (tarifvertragliche) Einordnung einer bestimmten Berufstätigkeit in eine Tarifgruppe, die hinsichtlich der Qualität der hier aufgeführten Arbeiten durch den Leitberuf des Facharbeiters geprägt ist, in der Regel den Schluß zu, daß diese Berufstätigkeit als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (zusammenfassend Senatsurteil vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 69/90 -= SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14).

    Die tarifliche Zuordnung des einzelnen Versicherten durch den Arbeitgeber ist immerhin ein Indiz dafür, daß die von dem Versicherten ausgübte Tätigkeit in ihren Merkmalen und ihrer Wertigkeit der Berufs- und Tarifgruppe entspricht, nach der er bezahlt wird (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14 S. 55f. m.w.N.).

  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 74/90

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Das sog.

    Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92
    Auch insoweit ergeben sich jedoch beim Kläger Einordnungsschwierigkeiten, weil die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildung für den von ihm ausgeübten Beruf des Kraftfahrers nicht mehr als zwei Jahre beträgt (Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer vom 26. Oktober 1973, BGBl. I, 1519; siehe dazu z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 140, 149; Senatsurteile vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 25/89 -, vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 74/90 - und vom 8. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 - a.a.O.).

    In solchen Fällen spricht viel dafür, ähnlich wie bei nicht tarifgebundener Entlohnung (vgl. dazu BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 18; Senatsurteil vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 74/90 -) die zutreffende Eingruppierung nach dem einschlägigen Tarifvertrag zugunde zu legen.

  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92
    Insbesondere hat es das LSG unterlassen, die körperlichen, geistigen und seelischen Anforderungen dieses Berufes genau festzustellen und diese zu dem Restleistungsvermögen des Klägers in Beziehung zu setzen (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Auch insoweit ergeben sich jedoch beim Kläger Einordnungsschwierigkeiten, weil die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildung für den von ihm ausgeübten Beruf des Kraftfahrers nicht mehr als zwei Jahre beträgt (Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer vom 26. Oktober 1973, BGBl. I, 1519; siehe dazu z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 140, 149; Senatsurteile vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 25/89 -, vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 74/90 - und vom 8. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 - a.a.O.).

  • BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 5/88

    Beurteilung des bisherigen Berufs iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO bei einem

    Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92
    Eindeutig unterwertige Eingruppierungen durch den letzten Arbeitgeber bleiben im Rahmen der rentenversicherungsrechtlichen Bewertung des bisherigen Berufs unberücksichtigt (Fortführung von BSG vom 24.11.1982 - 5a RKn 16/81 = BSGE 54, 181 = SozR 2200 § 1246 Nr. 103; BSG vom 17.11.1987 - 4a RJ 29/87 = SozR 2200 § 1246 Nr. 150; Abgrenzung ua zu BSG vom 11.7.1985 - 5b RJ 88/87 = BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 Nr. 129; BSG vom 28.6.1989 - 5 RJ 5/88 = BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168).

    Zwar setzt die Gleichstellung von Arbeitern ohne Berufsabschluß mit gelernten Facharbeitern grundsätzlich auch eine entsprechende Entlohnung voraus (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 168 S. 541 mwN; abweichend allerdings BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 103 S. 322, ähnlich auch BSG SozR 2600 § 46 Nr. 13).

  • BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 10/92

    Bisherige Tätigkeit - Lohngruppe - Zuordnung - Leitberuf - Zulagen

    Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92
    Es bedeutet keine tarifvertragliche Gleichstellung mit Handwerkern, wenn ein Beruf in der Berufsanfängerlohngruppe für Handwerker genannt wird (Anschluß an BSG vom 17.11.87 - 5b RJ 6/86 = SozR 2200 § 1246 Nr. 151) oder für Handwerker besondere Zuschläge vorgesehen sind (Weiterentwicklung von BSG vom 14.10.1992 - 5 RJ 10/92 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 28).

    In diesem Zusammenhang wird sich das LSG auch mit der Bedeutung der in § 2 Ziff 2 LTV für gelernte Handwerker vorgesehenen Zulage befassen müssen (vgl. dazu allgemein BSG, Urteil vom 14. Oktober 1992 - 5 RJ 10/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 28).

  • BSG, 24.11.1982 - 5a RKn 16/81

    Betriebsstudienhauer; Bergbau; Besonders hoch qualifizierter Facharbeiter;

    Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92
    Eindeutig unterwertige Eingruppierungen durch den letzten Arbeitgeber bleiben im Rahmen der rentenversicherungsrechtlichen Bewertung des bisherigen Berufs unberücksichtigt (Fortführung von BSG vom 24.11.1982 - 5a RKn 16/81 = BSGE 54, 181 = SozR 2200 § 1246 Nr. 103; BSG vom 17.11.1987 - 4a RJ 29/87 = SozR 2200 § 1246 Nr. 150; Abgrenzung ua zu BSG vom 11.7.1985 - 5b RJ 88/87 = BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 Nr. 129; BSG vom 28.6.1989 - 5 RJ 5/88 = BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168).

    Zwar setzt die Gleichstellung von Arbeitern ohne Berufsabschluß mit gelernten Facharbeitern grundsätzlich auch eine entsprechende Entlohnung voraus (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 168 S. 541 mwN; abweichend allerdings BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 103 S. 322, ähnlich auch BSG SozR 2600 § 46 Nr. 13).

  • BSG, 17.11.1987 - 4a RJ 29/87

    Fehlende Ausbildung - Facharbeiter - Angelernter - Zuordnung

    Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92
    Eindeutig unterwertige Eingruppierungen durch den letzten Arbeitgeber bleiben im Rahmen der rentenversicherungsrechtlichen Bewertung des bisherigen Berufs unberücksichtigt (Fortführung von BSG vom 24.11.1982 - 5a RKn 16/81 = BSGE 54, 181 = SozR 2200 § 1246 Nr. 103; BSG vom 17.11.1987 - 4a RJ 29/87 = SozR 2200 § 1246 Nr. 150; Abgrenzung ua zu BSG vom 11.7.1985 - 5b RJ 88/87 = BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 Nr. 129; BSG vom 28.6.1989 - 5 RJ 5/88 = BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168).

    Da es sich aber insoweit nur um ein Indiz handelt, daß widerlegbar ist, bleiben jedenfalls eindeutig unterwertige Eingruppierungen durch den letzten Arbeitgeber im Rahmen der rentenversicherungsrechtlichen Bewertung des bisherigen Berufes unberücksichtigt (vgl. dazu auch BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 150 S. 493).

  • BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 6/86

    Kraftfahrer - Bauwirtschaft - Facharbeiter

    Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92
    Es bedeutet keine tarifvertragliche Gleichstellung mit Handwerkern, wenn ein Beruf in der Berufsanfängerlohngruppe für Handwerker genannt wird (Anschluß an BSG vom 17.11.87 - 5b RJ 6/86 = SozR 2200 § 1246 Nr. 151) oder für Handwerker besondere Zuschläge vorgesehen sind (Weiterentwicklung von BSG vom 14.10.1992 - 5 RJ 10/92 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 28).

    Im Lichte der Regelung in Lohngruppe I stellt sich die Lohngruppe II nicht als echte, vollwertige Facharbeiterlohngruppe, sondern bezogen auf Handwerker mit Ausbildungsabschluß lediglich als Berufsanfängerlohngruppe dar (ähnl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 151 S. 497).

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92
    Sofern der Kläger nach alledem als Facharbeiter eingestuft werden könnte, wären ihm nur Tätigkeiten sozial zuzumuten, die zumindest angelernten Tätigkeiten tarifvertraglich gleichgestellt sind (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17 S. 65f.).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 16/81

    Facharbeitertätigkeit; Inkassobefugnis; Einarbeitungszeit; Versichertenrente

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 22/90

    Berufsschutz eines Postzustellers bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 60/90

    Außertarifliche Entlohnung und Einordnung in das Mehrstufenschema

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 25/89

    Einstufung der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers für die

  • BSG, 29.05.1984 - 5a RKn 7/83

    Kolonnenführer im Streb - Aufsichtshauer - Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion -

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84

    Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang -

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 9/77

    Lösen von der bisherigen Tätigkeit - Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher

  • BSG, 26.05.1965 - 4 RJ 183/62
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Ist er hierzu im wesentlichen aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, ist der qualitative Wert des bisherigen Berufs von entscheidender Bedeutung für die Frage, auf welche Tätigkeiten der Versicherte verwiesen werden kann (stellv BSG, Urteile vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 53/92 - und vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 - BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 2).

    Hingegen kommt seine früher ausgeübte Beschäftigung als Galvaniseur nicht als "bisheriger Beruf" in Betracht, weil er sich von dieser Tätigkeit "freiwillig", d.h. im wesentlichen nicht krankheits- oder behinderungsbedingt gelöst hat (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 - m.w.N.).

    Infolgedessen kann auch nicht beurteilt werden, ob der Kläger seinen bisherigen Beruf angesichts seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch ausüben kann (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 - BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Dabei ist eine Eingruppierung in eine der höheren Gruppen auch dann möglich, wenn der Versicherte zwar nicht die für seine ausgeübte Tätigkeit herkömmlicherweise vorgeschriebene Ausbildung durchlaufen, dennoch diese Tätigkeit - etwa aufgrund längerer beruflicher Praxis - vollwertig verrichtet hat (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 129 und 168; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 4a RJ 79/85 - RV 1988, 53ff., 54; BSG, Urteil vom 26. Februar 1987 - 4a RJ 81/85 - BSG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 - jeweils m.w.N.).

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Die Tarifpartner als die unmittelbar am Arbeitsleben Beteiligten nehmen relativ zuverlässig eine Bewertung von Berufstätigkeiten vor, die den Anforderungen auch des Mehrstufenschemas und der Qualität des Berufs in Bezug auf die nach § 1246 Abs. 2 RVO maßgeblichen Merkmale entspricht (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 46, 111, 116, 122, 123, 164; Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 -).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Es ist also eine typisierende Arbeitsplatzbeschreibung über den tatsächlichen Umfang der Anforderungen sowie den Arbeitsablauf und typische Belastungssituationen einzuholen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32 m.w.N.).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/96

    Bedeutung der Umstellungsfähigkeit und der tariflichen Eingruppierung bei der

    Dies gilt sowohl für zu hohe als auch für zu niedrige Eingruppierungen (zu letzterem siehe SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32).
  • BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Berufsschutz eines

    Es hätte sich aus seiner rechtlichen Sicht gedrängt fühlen müssen, dem Hinweis des BSG im Urteil vom 17. Juni 1993 (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32) nachzugehen und zu untersuchen, ob die (einzelvertraglich) nach dem LTV gelernten Handwerkern in der Lohngruppe 1 zu gewährende Zulage in der Praxis zu einem solchen Lohnabstand zu qualifizierten Kraftfahrern geführt habe, daß damit in Wirklichkeit eine weitere übergeordnete Lohngruppe für gelernte Handwerker bestehe und deshalb nach dem LTV qualifizierte Kraftfahrer gelernten Handwerkern nicht gleichgestellt seien.

    Eine zuletzt ausgeübte geringerwertige Tätigkeit ist dann unbeachtlich, wenn die vorangegangene höherwertige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben wurde (BSG vom 17. Juni 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32 und vom 25. Januar 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41).

    Es kann in der Regel davon ausgegangen werden, daß die der Berufswelt besonders nahestehenden Tarifpartner bei der tariflichen Einstufung die Qualität des Berufs aufgrund seiner positiv zu bewertenden Merkmale und Anforderungen berücksichtigen (BSG vom 17. Juni 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32 S 114 und vom 12. September 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 18 S 71).

    Diese ohne Rechtsirrtum vorgenommene Auslegung des LTV führt dazu, daß die nach der Lohngruppe 1 entlohnten Berufskraftfahrer in Nordrhein-Westfalen den Berufsschutz eines Facharbeiters besitzen, obwohl sie bei genereller Betrachtung nur einen Anlernberuf mit einer Ausbildungszeit von bis zu zwei Jahren ausüben (dazu mwN BSG vom 27. Juni 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32).

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 44/96 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente - Einarbeitungszeit - Arbeitgeberauskunft

    Seine früher ausgeübten Beschäftigungen als Schlosser (in den Jahren 1955 bis 1974), als Versicherungsvertreter (in den Jahren 1975 bis 1977) sowie als Bezirksleiter im Außendienst (in den Jahren 1977 bis 1985) kommen hierfür nicht in Betracht, da er sich von diesen Tätigkeiten "freiwillig", dh im wesentlichen nicht krankheits- oder behinderungsbedingt gelöst hat (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32 mwN).
  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
    Soweit die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Tätigkeit im Tarifvertrag aufführen und einer Tarifgruppe zuordnen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, daß diese tarifvertragliche Einstufung auf deren Qualität beruht (vgl Senatsurteil vom 17. Juni 1993 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32 mwN).

    Demgemäß läßt die abstrakte (tarifvertragliche) Einordnung einer bestimmten Berufstätigkeit in eine Tarifgruppe, die hinsichtlich der Qualität der hier aufgeführten Arbeiten durch den Leitberuf des Facharbeiters geprägt ist, in der Regel den Schluß zu, daß diese Berufstätigkeit als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (vgl Senatsurteil vom 17. Juni 1993 aaO).

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Einstufung durch qualitätsfremde Merkmale bestimmt war (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13) oder wenn eine "Berufsanfängerlohngruppe" vorlag (vgl Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32).

  • LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente -

    Dies hat jedoch als nachträgliche Änderung des Bewertungsmaßstabes unberücksichtigt zu bleiben, weil es den zuvor ausgeübten Beruf tatsächlich nicht mehr prägen konnte; der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wertigkeit des bisherigen Berufes ist die Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der davor liegende Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. exemplarisch Bundessozialgericht, Urteile vom 3. Dezember 1992, Az. 13 RJ 61/91, vom 17. Juni 1993, Az. 13 RJ 23/92, und vom 25. August 1993, Az. 13 RJ 71/91).
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 33/92

    Berufsunfähigkeit - Begutachtung - Leistungsvermögen

    Von dieser wird man jedoch zugunsten des Klägers jedenfalls bei klaren Fehleingruppierungen abweichen können (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 103 S 322; SozR 2600 § 46 Nr. 13 S 31; s dazu auch Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 557/12

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufskraftfahrer -

    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wertigkeit des bisherigen Berufes ist die Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der davor liegende Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 3. Dezember 1992, Az. 13 RJ 61/91, vom 17. Juni 1993, Az. 13 RJ 23/92, und vom 25. August 1993, Az. 13 RJ 71/91 sowie Sächsisches Landessozialgericht, U.v. 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02 -).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92

    Gewährung von Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit -

  • BSG, 16.12.1993 - 13 BJ 261/92

    Tarifliche Eingruppierung - Weitere Ermittlung

  • LSG Bayern, 22.05.2003 - L 19 RJ 554/01

    Gewährung von Leistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Beschäftigung als

  • SG Hamburg, 06.10.2016 - S 34 R 445/13

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2017 - L 2 R 315/17
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 55/93

    Gewährung von gesetzlichen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit (BU) -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2007 - L 3 RJ 878/07

    Rente wegen Berufsunfähigkeit; Verweisungsberuf; Gleichstellungsbescheinigung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2003 - L 14 RJ 17/01

    Rentenversicherung

  • LSG Brandenburg, 20.08.2002 - L 2 RJ 162/00

    Anspruch auf Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach §§ 43 und 44

  • BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Begriff des bisherigen

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • LSG Bayern, 09.05.2001 - L 19 RJ 74/99

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ;

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 49/92

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Hilfsweise Gewährung

  • SG Osnabrück, 21.12.2005 - S 17 RA 138/02
  • LSG Bayern, 01.08.2001 - L 19 RJ 646/99

    Minderung der Erwerbsfähigkeit; Berufskraftfahrer als Facharbeiter; Gruppe der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2014 - L 2/12 R 60/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - L 22 R 457/12
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https://dejure.org/1993,18227
BSG, 07.06.1993 - 13 RJ 23/92 (https://dejure.org/1993,18227)
BSG, Entscheidung vom 07.06.1993 - 13 RJ 23/92 (https://dejure.org/1993,18227)
BSG, Entscheidung vom 07. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 (https://dejure.org/1993,18227)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1993, 457
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